Unsere Kurse  und Trainer sind von der ZPP anerkannt

 

Die Zertifizierung nach § 20 SGBV bedeutet, dass sowohl Betriebe als auch Privatpersonen, die

gesetzlich krankenversichert sind, die Kosten für Präventionskurse bis zu 100 % erstattet bekommen können.

Alle Präventionskurse im Angebot  sind nach § 20 SGB V zertifiziert und können so bis zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Erstattung?

Die Voraussetzungen für eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist die Teilnahme an mindestens 6 von 8 bzw. 9 von 12 Kurseinheiten.

 

Sind mehrere Kurse/Erstattungen möglich?

 

Die Max. Anzahl der Kurse/Erstattungen werden individuell durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse festgelegt. Darauf haben wir keinen Einfluss. Bitte erfrage diese Information direkt bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

 

 

Du musst  im Vorfeld keinen Antrag  bei Deiner Kasse stellen. Unsere Kursinhalte sowie all unsere Kursleiterinnen und Kursleiter sind bereits von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft und zertifiziert worden. Damit entsprechen sie grundsätzlich den Anforderungskriterien der Krankenkassen für erstattungsfähige Gesundheitskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V.

 

Wie werden die Kosten erstattet?

 

Der Kurs wird über unsere Webseite gebucht. Im Anschluss senden  wir Dir  eine Rechnung zu. Diese musst du  dann zunächst selber überweisen.

Nach Abschluss des Kurses erhältst Du von mir eine Teilnahmebestätigung, die zusammen mit der bereits vorhandenen Rechnung bei der  Krankenkasse eingereicht wird. (Voraussetzung ist hier für eine Anwesenheit von min. 80% der Gesamtstunden).

Das Ausfüllen des Formulars zur Beantragung der Erstattung erfolgt durch unsere Kursleiter, welche den Erstattungsprozess auf Wunsch begleiten.

 

Die entsprechende Kurs ID wird vom Kursleiter auf dem Formular nach den erfolgreich absolvierten Kurseinheiten eingetragen. Das vollständig ausgefüllte Formular reicht der Kursteilnehmer eigenständig bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein.

Anschließend erhält der Kursteilnehmer durch die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Erstattung auf sein Bankkonto.

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Selbstzahler

Du bist in unseren Kursen natürlich jederzeit herzlich willkommen, auch  wenn Du ohne Unterstützung der Krankenkassen   Dir und Deinem Körper etwas  Gutes tun  möchtest.

 

Wie oft bekomme ich einen Kurs erstattet?

Wie viele Präventionskurse von Deiner Krankenkasse bezuschusst werden, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei Kurse pro Jahr.

 

Bitte beachte, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, mehrmals den exakt gleichen Kurs zu übernehmen.

Ich empfehle Dir deshalb, Dich bei Deiner Krankenkasse zu informieren und Dir bestätigen zu lassen, dass eine  Mehrfachbuchung möglich ist oder du testest einfach mal einen anderen Kurs.

 

Privatversicherung?

Einige  private Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern auch einen Kostenzuschuss an den Präventionsmaßnahmen und somit auch an unseren Kursen.

Da es hier allerdings sehr viele unterschiedliche Handhabungen der einzelnen Kassen gibt, bitte ich Dich, Deine private Krankenkasse zu kontaktieren und Dich  nach den aktuellen Bedingungen zu erkundigen.

 

Alternativ ist es auch möglich, dass dein Arbeitgeber die Kurse bezahlt.

 

 Warum?

 

Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur sogenannten verhaltensbezogenen Prävention (unsere Kurse) und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

 

Auch zur Sozialversicherung sind die Ausgaben beitragsfrei. Die Leistungen des Arbeitgebers müssen allerdings zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Betrag von 600 Euro ist ein Freibetrag, keine Freigrenze.

 

Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers also den Betrag von 600 Euro, so ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Grundsätzlich gilt die Steuerfreiheit nur für zertifizierte Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention - unsere Kurse sind dafür zertifiziert. Für eine steuerfreie Bezuschussung durch den Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Teilnahmebescheinigung zu den Lohnunterlagen genommen wird. Die Bezuschussung ist lediglich steuerfrei für den vom Arbeitnehmer zu tragenden Teil, also nach Abzug des von der Krankenkasse auch bereits geleisteten Anteils.

 

 

Nachholprinzip:

 

Solltest Du einmal an einem Termin nicht können, dann kannst du deinen Termin in der gleichen Woche an einem Parallelkurs absolvieren. 

Direkt zur Buchung: